Meine Angebote für Leistungen
der Krankenkassen und Jugendämter:
§ 38 SGB 1 – 5
sind Leistungen, die von der Krankenkasse oder dem Jugendamt zur Versorgung in Familien übernommen werden können, wenn Mutter oder Vater mindestens ein Kind unter 12 Jahren im eigenen Haushalt nicht selbst versorgen können (z.B. weil Mutter oder Vater sich im Krankenhaus befinden oder eine Reha-Maßnahmen erhalten, auf Medikamente umgestellt werden). Hier kommt es zu Versorgungsengpässe für das Kind. Wenn das Kind, das zu Hause lebt, nicht durch mindestens ein Elternteil versorgt werden kann.
Hier gibt es noch mehrere Möglichkeiten, warum Familien Unterstützung bekommen können. Die genannten sind die gängigsten.
